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Vorschriften für Gase, Druckgeräte und Schwimmbad-Hygienemittel
Beim Umgang mit Druckgeräten und Schwimmbad-Hygienemitteln sind eine Reihe von Vorschriften und Regeln zu beachten, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Nachfolgend sind die häufigsten anzuwendenden Vorschriften und Regeln beispielhaft aufgeführt:
- Druckgeräte-Richtlinie (PED) 2014/68 EU
- Ortsbewegliche Druckgeräte (TPED) 2010/35/EU
- Verordnung über ortsbewegliche Druckgeräte (OrtsDruckV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
- Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
REACH Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Die Chemikalienverordnung regelt u.a. das Herstellen und Importieren von Chemikalien in Europa. Außerdem sind die Anforderungen an Sicherheitsdatenblätter beschrieben.
Folgende Gase sind von der Registrierung ausgenommen:
- Medizinische und Lebensmittelgase
- Edelgase (Argon, Helium, Neon, Krypton)
- Sauerstoff, Stickstoff, Kohlendioxid
- Wasserstoff, Propan
GHS Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Hier ist die weltweite Anpassung der Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien geregelt und als CLP-Verordnung in der Europäischen Union veröffentlicht.Es wurden neue Gefahrenpiktogramme für die Gefahrenklassen eingeführt Des Weiteren gibt es Signalwörter wie Achtung oder Gefahr. Hinzu kommen neue Gefahrhinweise, die sog. H-Sätze (Hazard= Gefahr) und Sicherheitshinweise die sog. P-Sätze (Precautionary= vorbeugend).