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Transport von Gasflaschen mit Fahrzeugen
Beim Transport von Gasflaschen mit Fahrzeugen sind bestimmte Vorschriften und Regeln (z. B. die Gefahrgutverordnung Straße Eisenbahn BinnenschifffahrtGGVSEB/ADR, die Straßenverkehrsverordnung STVO ) zu beachten. Grundsätzlich sind Gasflaschen beim Transport immer mit einer ordnungsgemäßen Ladungssicherung zu versehen und geschlossene Fahrzeuge sind ausreichend zu be- und entlüften.
Sicherheitshinweise
- Transport von Gasflaschen in kleinen Mengen
- Merkblatt zur Ladungssicherung bei Kleintransportern
- Transport von kleinen Gefäßen im Straßenverkehr
- Transport von Trockeneis
[ Freimengenregelung Gase gemäß GGVSEB/ADR ]